Der PEPL- die Grundlage für unser naturschutzfachliches Handeln

Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen im Projektgebiet ist ein zwischen allen Beteiligten abgestimmter Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL). Dieser wurde 1999 fertiggestellt und als naturschutzfachlicher Projektplan von den Gremien des Zweckverbandes, den Umweltministerien der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie dem Bundesamt für Naturschutz genehmigt.

Sich verändernde Rahmenbedingungen wie die Eigentumsverhältnisse, Gesetzeslagen und europäische Richtlinien unter anderem NATURA 2000 und die Wasserrahmenrichtlinie führten dazu, dass 2005 der PEPL fortgeschrieben und angepasst wurde. Die Schwerpunktempfehlungen des Planes von 1999 wurden bestätigt und für ausgewählte Schwerpunkträume im Projektgebiet konkretisiert.

Da der Erfolg eines Naturschutzgroßprojektes maßgeblich von der Akzeptanz in der Region abhängig ist, wurde zur Entwicklung des PEPL 1999, als auch zur Fortschreibung 2005, die Öffentlichkeit bzw. die verschiedenen Institutionen und Interessensgruppen der Region über eine Projektbegleitende Arbeitsgruppe eingebunden. Dieses Vorgehen hat wesentlich zu der heutigen Akzeptanz des Projektes in der Schaalsee-Region beigetragen.

Wesentliche Inhalte des PEPL

Der PEPL beinhaltet eine zusammenfassende Beschreibung des Projektgebietes und der Planungsvorgaben. Ein Landschaftliches Leitbild wurde, unter Beachtung der Zielsetzung eines bundesweit bedeutsamen Naturschutzgroßprojektes, erarbeitet und besonders schutzwürdige Landschaftsteile ermittelt. Als Grundlage dafür diente die Datenerhebung zu Lebensräumen und zur Pflanzen- und Tierwelt des Gebietes, aber auch sozioökonomische Aspekte wurden im PEPL berücksichtigt. Daraus abgeleitet sind themen- und projektbezogene Konzepte und Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Landschaft

Die Übersichtskarte zum PEPL als Download

Möchten Sie mehr Informationen? Hier können Sie die Karte zum PEPL herunterladen. Der komplette PEPL liegt ausschließlich in Papierform vor und kann auf Anfrage in der Geschäftsstelle eingesehen werden.
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